Deckbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Stuteneigentümer, die unsere aufgeführten Hengste in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Mit der Anlieferung der Stute werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
1. Allgemeines
1.1 Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 30. September.
1.2 Unsere Hengste Nawell, Dr. House und Dr. Brockmann stehen zur Zeit nur im Natursprung
zur Verfügung.
1.3 Amigo ist 2009 nicht im Deckeinsatz
1.4 Vor der Bedeckung der Stute müssen der Pferdepass oder eine Kopie des
Abstammungsnachweises sowie der Deckschein vorliegen.
1.5 Außerdem muss das Ergebnis der Tupferprobe vorliegen, die nicht älter als 3 Monate sein sollte.
Ausgenommen hiervon sind Maidenstuten.
1.6 Das Deckgeld ist bei Abholung der Stute zu entrichten.
Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung.
2. Gastboxen
2.1 Gastboxen stehen leider nur begrenzt zur Verfügung. Aus diesem Grund bitten wir um rechtzeitige
Anmeldung ihrer Stute.
2.2 Aufgestallt werden grundsätzlich nur Stuten mit vollständigem Impfnachweis.
2.3 Die Boxenmiete beträgt für Stuten 7 Euro/Tag, für Stuten mit Fohlen bei Fuß 9 Euro/Tag.
2.4 Bekannte Verhaltensweisen mit Sicherheitsrelevanz im Umgang mit der angelieferten Stute
(Platzangst, Ausschlagen etc.) sind bei Anlieferung anzugeben. Widrigenfalls haftet der
Pferdebesitzer für Personenschäden und Schäden an den Hengsten, Gastpferden oder baulichen
Einrichtungen des Gestüts, die auf diesen potentiell gefährlichen Verhaltenseigenarten entstehen.
2.5 Mit der Anlieferung einer Stute auf der Station zur Besamung oder Bedeckung garantiert der
Stutenbesitzer die Nicht-Trächtigkeit dieser Stute. Der Stutenbesitzer haftet ausserdem für
ansteckende Krankheiten der auf Station angelieferten Stuten.
2.6 Aufgrund der begrenzten Unterstellmöglichkeiten sind die Stuten grundsätzlich spätestens 2 Tage
nach Benachrichtigung abzuholen.
3. Haftung
3.1 Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen oder grob
fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung umfasst alle Schäden, die während
der Einstallung der Stute, insbesondere bei der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen
können.
3.2 Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.
3.3 Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§ 833, 834 BGB) hat der
Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
3.4 Der Eigentümer der Stute bzw. Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein
Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält.
Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters, 21730 Balje.
5. Deckgeld
5.1 Wie oben beschrieben, ist das Deckgeld bei Abholung der Stute zu entrichten.
5.2 Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung.
5.3 Decktaxe für die Hengste Dr. Brockmann und Nawell auf Anfrage.
5.4 Das Deckgeld für Dr. House v. Day of Whisper beträgt 250 Euro.
5.6 Bei Anlieferung von mehr als einer Stute ist ein Rabatt auf das Deckgeld möglich.
5.7 Ebenfalls erstatten wir Nachlass bei Staatsprämien/ Elitestuten. Die Höhe des Nachlasses ist bitte
persönlich zu erfragen.
6. Besichtigung der Hengste
6.1 Die Besichtigung der Hengste auf unserer Anlage ist natürlich möglich.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch um vorherige Absprache.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter "Impressum".